Allgemeine Geschäftsbedingungen für unsere Camps am Ferienhort am Wolfgangsee
Gültig ab 30.09.2026
Anmeldung und Zahlungskonditionen
Die Kommunikation mit den Eltern und insbesondere mit den Kindern in den Camps erfolgt in deutscher Sprache. Ausreichende Deutschkenntnisse sind daher Voraussetzung für eine Teilnahme, damit die Kinder unseren Anweisungen Folge leisten können.
Durch die Online-Buchung und unsere anschließende Buchungsbestätigung wird Ihre Anmeldung rechtsverbindlich und Sie verpflichten sich zur Bezahlung des gesamten Camp-Preises. Die Anzahlung von 25 % des Camp-Preises pro gebuchtem Camp und Teilnehmer:in ist innerhalb von 10 Tagen nach Rechnungslegung fällig. Der Restbetrag muss spätestens 30 Tage vor dem jeweiligen Camp-Beginn unter Angabe der Rechnungsnummer auf unserem Konto eingegangen sein. Bei kurzfristigen Buchungen innerhalb dieser Zeitspanne ist sofort der Gesamtbetrag fällig.
Bei Fluganreisen bzw. -abreisen dürfen das An- bzw. Abreisedatum höchstens 1 Tag vor bzw. nach dem offiziellen Camp-Zeitraum liegen.
Für eine Extranacht werden € 50,00 verrechnet. Eine Extranacht muss vorher mit uns abgestimmt werden.
Sollten Ihre Zahlungen nicht fristgerecht bei uns einlangen, behalten wir uns vor, den Platz anderwärtig zu vergeben. Die Kosten für ein allfälliges Mahnverfahren werden Ihnen in Rechnung gestellt.
Sämtliche Überweisungsspesen sind von dem/der Einzahler:in zu tragen, so dass die angeführten Beträge ohne Spesenabzug auf unserem Konto einlangen.
Wir behalten uns das Recht vor, bereits erfolgte Anmeldungen zurückzuweisen, sofern grobe Verstöße gegen unsere Spielregeln bei einem früheren Ferienhort-Aufenthalt des Kindes vorliegen. Solche Fälle werden individuell geprüft.
Erziehungsberechtigte sind verpflichtet, die persönlichen Daten im Buchungs-Portal aktuell zu halten.
Stornogebühren
Bei einer Stornierung bis 30 Tage vor dem jeweiligen Camp-Beginn verrechnen wir 25 %, bis 14 Tage vorher 50 %, danach 100 % des Camp-Preises. Stornierungen sind ausschließlich über unsere Buchungsplattform möglich.
Bei verspäteter Anreise oder vorzeitiger Abreise Ihres Kindes – aus welchem Grund auch immer – erfolgt keine Rückerstattung des Camp-Preises. Die Weitergabe eines gebuchten Platzes ist auch bei Abmeldung nicht zulässig.
Leistungsverzeichnis und Sonstiges
Sämtliche Leistungen des Vereines Ferienhort während des gebuchten Aufenthaltes sind im Camp-Preis inbegriffen und umfassen die Unterbringung und Verpflegung, pädagogische Betreuung und medizinische Erstversorgung, vielfältige Sport- und Erholungsmöglichkeiten in organisierten Tagesprogrammen mit Erlebnis- und Gemeinschaftsorientierung gemäß unseren Werbebroschüren sowie eine Unfallversicherung. Nur für Ausflüge bzw. Besichtigungsfahrten sowie für Bastelmaterialien u.Ä. verrechnen wir die Selbstkosten. Die Unterbringung erfolgt nach Geschlechtern getrennt in Mehrbettzimmern bzw. Schlafsälen, die mit Stockbetten ausgestattet sind.
Wir legen größten Wert auf Sicherheit, gegenseitiges Rücksichtnehmen und individuelles Wohlbefinden unserer Teilnehmer:innen. Es gelten daher die in den Unterlagen ersichtlichen Verhaltens- und Campregeln, unsere Kinderschutzrichtlinien sowie die Hausordnung im Ferienhort. Insbesondere: Verbot von Alkohol, Nikotin, Drogen und anderen Suchtmitteln; Verbot von Spiel um Geld oder Geldeswert; Verbot von Medien, die nach dem Jugendschutz verboten sind (das sind alle Medien, die durch die gehäufte Darstellung oder Verherrlichung von Gewalt, durch die Diskriminierung von Menschen wegen ihrer Herkunft, Hautfarbe, nationalen und ethnischen Zugehörigkeit, ihres Geschlechts oder ihres religiösen Bekenntnisses oder durch die Darstellung oder Vermittlung sexueller Handlungen die körperliche, geistige, sittliche, charakterliche oder soziale Entwicklung von Kindern oder Jugendlichen gefährden können). Darüber hinaus gelten die Bestimmungen des Salzburger und des Oberösterreichischen Jugendschutzgesetzes in der jeweils gültigen Fassung.
Fundsachen und Wertgegenstände
Vor der Abreise werden alle bis dahin aufgefundenen Gegenstände bzw. Kleidung gesammelt und den Kindern ausdrücklich zur Durchsicht gezeigt. Die Kinder erhalten ausreichend Gelegenheit, ihre persönlichen Sachen zu erkennen und mitzunehmen.
Nach der Abreise aufgefundene oder zurückgelassene Gegenstände werden bis Ende September aufbewahrt und können nach vorheriger Terminvereinbarung beim Ferienhort abgeholt werden. Eine postalische Rücksendung ist grundsätzlich nicht vorgesehen. In begründeten Ausnahmefällen kann eine Zusendung nach vorheriger Absprache und nur im Rahmen der organisatorischen Möglichkeiten erfolgen. Sämtliche Verpackungs- und Versandkosten sind im Voraus von den Erziehungsberechtigten zu tragen. Ein Anspruch auf Zusendung besteht nicht.
Wertgegenstände, Ausweise, Schlüssel und sonstige gesetzlich meldepflichtige Fundsachen werden Anfang Oktober entsprechend den gesetzlichen Bestimmungen behandelt beziehungsweise an die zuständige Fundbehörde übergeben. Die restlichen Fundsachen (insbesondere Kleidungsstücke) werden Anfang Oktober entsorgt bzw. gespendet.
Für Wertgegenstände jeder Art, insbesondere technische Geräte (Tablets, Laptops, Spielkonsolen etc.) sowie für nicht in Verwahrung gegebene Geldbeträge übernehmen wir keinerlei Haftung.
Wir behalten uns vor, Mobiltelefone aus pädagogischen Gründen zeitweise in Verwahrung zu nehmen.
Schäden, die am Inventar des Ferienhorts durch Teilnehmer:innen entstehen, werden dem/der Verursacher:in bzw. deren Erziehungsberechtigten in Rechnung gestellt.
Sollten wir bei anreisenden Teilnehmer:innen Kopfläuse oder Nissen feststellen (dies wird im Zuge der Anmeldung kontrolliert), informieren wir die Erziehungsberechtigten und stimmen das weitere Vorgehen ab. Ein allfälliger Kostenersatz für eine vereinbarte Behandlung richtet sich nach dem tatsächlich entstandenen Zusatzaufwand.
Bei Vertragsabschluss erklärt sich die/der Vertragspartner:in als gesetzliche(r) Vertreter:in für die/den vertretene(n) Teilnehmer:in bzw. die/der Teilnehmer:in für sich selbst damit einverstanden, dass die im Rahmen des Ferienhort-Aufenthalts angefertigten Bildnisse ihrer/seiner Person oder der/des gesetzlich Vertretenen vom Ferienhort aufbewahrt und im Rahmen des Geschäftsbetriebs verwendet werden dürfen, sofern dadurch nicht die Würde der Vertragspartnerin/des Vertragspartners oder der/des gesetzlich Vertretenen beeinträchtigt wird. Insbesondere stimmt die/der Vertragspartner:in und die/der Teilnehmer:in der Abbildung zu Werbezwecken auf der Homepage des Ferienhortes sowie auf vom Ferienhort betreuten Webseiten inkl. Social Media Plattformen, in Prospekten, Werbeunterlagen, Printmedien etc. zu. Eine Entschädigung oder dergleichen dafür erfolgt nicht. Gem. Datenschutzverordnung kann die/der Vertragspartner:in als gesetzliche(r) Vertreter:in für die/den vertretene(n) Teilnehmer:in bzw. die/der Teilnehmer:in im Nachhinein diese Zustimmung widerrufen.
Pädagogische Leitlinie
Wenn ein:e Teilnehmer:in durch ihr/sein Verhalten sich oder andere schädigt oder gegen die Spielregeln verstößt, behalten wir uns vor, entsprechende pädagogische Maßnahmen zu setzen und auch die Erziehungsberechtigten zu informieren. Bei groben oder gefährlichen Verstößen gegen die Verhaltens- und Campregeln oder bei wiederholt gemeinschaftsschädigendem Verhalten kann ein:e Teilnehmer:in vorzeitig aus dem Ferienhort ausgeschlossen werden. Wir informieren die Erziehungsberechtigten unverzüglich und vereinbaren eine rasche, sichere Heimreise oder Übergabe.
Die unverzügliche Heimreise ist dann durch die Erziehungsberechtigten zu organisieren, wobei diese Rückreisekosten zu Lasten der Erziehungsberechtigten gehen.
Gerichtsstand ist Wien (Bezirksgericht Innere Stadt Wien)